AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hiernach AGB) gelten für alle Angebote, Bestellungen und Verträge von Photofrank.ch.
Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
  1. Definitionen
    1. Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit.
    2. Fotograf: Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
    3. Kunde: Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.
    4. Parteien: Die « Parteien » sind der Fotograf und der Kunde.
    5. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar: Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CD- ROMs, Computerfestplatten, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».
  2. Leistung der fotografischen Arbeit
    1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.
    2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
    3. Die Fotoapparate und materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.
    4. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
    5. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als fünf Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer II.4. nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese beträgt 50 % des Honorars, welches gemäss Abmachung für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.
    6. Die Regel der Ziffer II.5 gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.
    7. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.
    8. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist je nach Vereinbarung bar vor der Auftragsausführung oder innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
  3. Haftung des Fotografen
    1. Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
    2. Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
  4. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden
    1. Im Allgemeinen
      1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck verwenden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150 % des dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.
      2. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
      3. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
    2. Rechte Dritter
      1. Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.
      2. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.
      3. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.
  5. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
    1. Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch des Fotografen verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.
    2. Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.
  6. Referenzen
    1. Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen. Dies Recht wird nur durch schriftliche Vereinbarung weg-bedingt.
  7. Geheimhaltung
    1. Die Parteien vereinbaren Stillschweigen über die Bedingungen und den Inhalt des Auftrages.
  8. Coaching-& Workshopkosten & Abmeldung:
    1. Bei weniger als 4 Buchungen behalten wir uns vor Workshops und Model-Sharing abzusagen, ebenso bei Ausfall des Models oder Workshopleiters durch Krankheit oder ähnlichem. In diesem Fall werden die gezahlten Gebühren erstattet. Reservationen können bis 7 Tage vor dem Termin ohne Rücktrittsentschädigung annulliert werden, ab 7 Tage vor dem Termin werden 30% fällig, ab 5 Tage vor Beginn 50% & ab 2 Tag vor Beginn 70%. Ab 2 Tag oder bei Nichterscheinen/Nichtantritt muss der Betrag zu 100% bezahlt werden. Wünscht der Kunde ein Ersatzdatum für ein abgesagtes Coaching oder Workshops, werden 20% der eigentlichen Kosten zusätzlich fällig.
  9. Gutschein
    1. Gutscheine, welche bestellt wurden werden mit einer Rechnung versandt.
      Die Rechnung ist zu begleichen innerhalb von 10 Tagen netto.
      Gutscheine werden erst nach Zahlungseingang als gültig registriert.
      Eine Rückzahlung bei Nichtgebrauch des Gutscheines ist ausgeschlossen.
      Sie haben die Möglichkeit den Gutschein auch in unserem Shop www.fotografenshop.ch zu benützen.
  10. Absage eines Fotoshootings, Workshops oder Modelsharings
     Bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Shootingbeginn, werden 30 % des Shootingpreises fällig. Innerhalb 5  Tagen vor Shootingbeginn, werden 50 % des Shootingpreises und bis zu einem Tag vor Beginn 70% fällig. Bei stornierung innerhalb 24 Stunden, Nichterscheinen/Nichtantritt muss der Betrag zu 100% bezahlt werden. Zahlung nur per Vorkasse oder am Shooting-Tag per Barzahlung, VISA, Mastercard oder American Express. Wer unentschuldigt 15 Minuten zu spät zu einem Fotoshooting kommt, dann entfällt dieses und die Kosten gehen zu lasten des Kunden. Sollte bei einem Outdoor-Shooting schlechtes Wetter sein, werden wir beim zweiten Verschiebungsdatum das Fotoshooting in unserem Fotostudio durchführen. Sollte wegen Unfall oder Krankheit ein Shooting, Workshop oder Modelsharing kurzfristig abgesagt werden, so wird dies nur mit einem Armutszeugnis ohne Folgekosten akzeptiert. Sollte wegen Unfall oder Krankheit ein Shooting, Workshop oder Modelsharing kurzfristig abgesagt werden, so wird dies nur mit einem Arztszeugnis ohne Folgekosten akzeptiert. Bei Einem Fotoshootinggutschein, reduziert sicher der Wert um die angegebenen Prozente.
  11. Löschung der Bilder auf unserem Server
    2 Jahre nach dem Fotoshooting werden die Bilder bei uns auf dem Server gelöscht. Bitte bis dann die Bilder vollständig herunterladen und uns auch durchgeben, welche Bilder bearbeitet werden sollen. Danach haben wir keinen Zugriff mehr auf die Bilder.
  12. Salvatorische Klausel
    1. Soll eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglich nahe kommt.
  13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
    2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen, dies ist Glarus Nord.

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